Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Diese AGB regeln die Zusammenarbeit zwischen SPANDL.ai und unseren Auftraggebern im Bereich KI-Beratung, -Implementierung und -Sparring. Stand: 3. Juli 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge, die SPANDL.ai, Inhaberin Sarah Spandl, Richard-Wagner-Straße 4, 74847 Obrigheim (nachfolgend „Auftragnehmer") mit ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber") über Beratungs-, Konzeptions-, Implementierungs- und Schulungsleistungen im Bereich Künstliche Intelligenz schließt.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss & Angebot
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Schriftform i. S. d. AGB schließt Textform (insbesondere E-Mail) ein.
(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Typische Leistungen umfassen u. a.:
- KI-Audits, Ist-Analysen und Prozess-Assessments
- Konzeption und Roadmap-Entwicklung
- Pilot-Implementierungen und Prototyping
- Produktive Implementierung von KI-Lösungen (z. B. KI-Assistenten, Telefonagenten, Automatisierungen, Custom GPTs)
- Schulungen und Workshops
- Laufende Beratung und Sparring (Subscription)
(2) Soweit nicht anders vereinbart, schuldet der Auftragnehmer eine Dienstleistung im Sinne der §§ 611 ff. BGB und keinen bestimmten Erfolg.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Subunternehmer oder Partner einzusetzen. Der Auftragnehmer bleibt in diesem Fall Vertragspartner.
(4) Termine sind, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, unverbindlich. Verzögerungen aufgrund verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers (siehe § 4) verlängern Fristen entsprechend.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Zugänge und Ansprechpartner rechtzeitig und in geeigneter Form bereit.
(2) Der Auftraggeber benennt eine fachlich entscheidungsberechtigte Ansprechperson für die Dauer des Projekts.
(3) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Verarbeitung überlassener Daten, insbesondere personenbezogener Daten, rechtmäßig erfolgt und die hierfür erforderlichen Einwilligungen, Rechtsgrundlagen und Auftragsverarbeitungsverträge (Art. 28 DSGVO) bestehen.
(4) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, hierdurch entstehende Mehraufwendungen gesondert in Rechnung zu stellen.
§ 5 Vergütung & Zahlung
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Soweit nicht anders vereinbart, gelten folgende Modelle:
- Audit / Analyse: Festpreis gemäß Angebot
- Implementierungsprojekte: Festpreis oder Aufwand nach Zeitverbrauch (Tages-/Stundensatz gemäß Angebot)
- Subscription / Sparring: monatlicher Festbetrag, monatlich kündbar zum Monatsende
(2) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich anders ausgewiesen.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) Bei Implementierungsprojekten mit einem Auftragsvolumen ab 10.000 € netto ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Anzahlung von bis zu 30 % bei Auftragserteilung sowie Teilrechnungen nach erreichten Meilensteinen zu verlangen.
(5) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu berechnen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
(6) Reisekosten, Spesen und Drittleistungen (z. B. API-Kosten, Lizenzgebühren, Cloud-Hosting) werden gesondert nach Aufwand abgerechnet, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
§ 6 Nutzungsrechte
(1) An allen im Rahmen des Vertrags erstellten Arbeitsergebnissen (z. B. Analysen, Konzepte, Roadmaps, Prompts, Software-Konfigurationen, Schulungsunterlagen) erhält der Auftraggeber mit vollständiger Zahlung der Vergütung ein einfaches, zeitlich unbeschränktes, übertragbares Nutzungsrecht für die intern vereinbarten Zwecke.
(2) Eine Weitergabe der Arbeitsergebnisse an Dritte zu eigenen kommerziellen Zwecken (insbesondere Wiederverkauf, Sub-Lizenzierung) bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers in Textform.
(3) Der Auftragnehmer behält sich vor, eigene vorbestehende Konzepte, Methoden, Frameworks und Tools (z. B. Audit-Methodik, Prompt-Bibliotheken, Architektur-Templates) auch für andere Auftraggeber zu nutzen.
(4) An Bestandteilen von Drittanbietern (z. B. KI-Modelle, Cloud-Dienste, Open-Source-Software) gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen der Drittanbieter.
§ 7 Vertraulichkeit
(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei, insbesondere Geschäftsgeheimnisse, technische und wirtschaftliche Daten, Strategien und personenbezogene Daten, streng vertraulich zu behandeln.
(2) Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrags fort, längstens jedoch für die Dauer von 5 Jahren.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Namen und das Logo des Auftraggebers als Referenz zu nennen, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht. Die Veröffentlichung konkreter Projektdetails bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.
§ 8 Datenschutz
(1) Beide Parteien beachten die geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften (DSGVO, BDSG).
(2) Soweit der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.
(3) Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten auf dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 9 Gewährleistung
(1) Bei Dienstleistungen (siehe § 3 Abs. 2) schuldet der Auftragnehmer ein fachgerechtes, dem anerkannten Stand der Technik entsprechendes Bemühen, keinen bestimmten Erfolg.
(2) Bei werkvertraglichen Leistungen sind etwaige Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme in Textform zu rügen.
(3) Der Auftragnehmer leistet bei rechtzeitig gerügten Mängeln zunächst Nacherfüllung nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Neuerstellung. Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Frist zweimal fehl, kann der Auftraggeber Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
(4) KI-Systeme können naturgemäß fehlerhafte oder unvollständige Ausgaben erzeugen. Der Auftragnehmer schuldet daher keine Fehlerfreiheit von KI-Ausgaben. Der Auftraggeber ist verpflichtet, KI-generierte Ergebnisse vor produktiver Nutzung fachlich zu prüfen.
§ 10 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Personenschäden sowie nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; insgesamt jedoch maximal auf die Höhe der für den jeweiligen Auftrag vereinbarten Nettovergütung.
(3) Eine weitergehende Haftung, insbesondere für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden oder Datenverluste, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung von Erfüllungsgehilfen, Mitarbeitern und Subunternehmern des Auftragnehmers.
§ 11 Laufzeit & Kündigung
(1) Einzelprojekte enden mit Erbringung der vereinbarten Leistungen oder zu dem im Vertrag genannten Zeitpunkt.
(2) Subscription-Verträge (laufendes Sparring / monatliche Betreuung) haben keine Mindestlaufzeit und können von beiden Seiten in Textform zum Monatsende gekündigt werden, soweit im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 12 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Pandemien, behördliche Anordnungen, längere Ausfälle wesentlicher Internet- oder Cloud-Dienste), die die Leistungserbringung erheblich erschweren oder unmöglich machen, befreien den Auftragnehmer für die Dauer ihres Bestehens und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Leistungspflicht. Beide Parteien werden sich in einem solchen Fall um eine einvernehmliche Anpassung des Vertrags bemühen.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses selbst.
Stand & Änderungen
Diese AGB gelten in der Fassung vom 3. Juli 2026. Wir behalten uns vor, diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft anzupassen. Für bereits abgeschlossene Verträge gilt die zum Vertragszeitpunkt gültige Fassung.
